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Allgemeine Geschäftsbedingungen DJ Service (Stand 14.10.2024)

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (Jonas Moser DJ), finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

1. Allgemeines
Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Abschluss
Alle meine Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Jonas Moser DJ eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Leistungen
Jonas Moser DJ bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Begleitung der vereinbarten Veranstaltung als DJ laut Angebot.
(2) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs, Künstlern, Musikern und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot.
(3) Anlieferung/Abholung, Aufbau/Abbau und Bereitstellung von Veranstaltungstechnik mit geschultem Personal.

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Homepage (https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder). Für Private Veranstaltungen muss unter umständen keine Anmeldung bei der GEMA erfolgen

5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind enthalten die aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz, Irrtümer, Systemfehler und Änderungen vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.

6. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber hat in schriftlicher Form (Post, E-Mail) zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bei Dienstleistungen mit und ohne Equipment

Bei einer Stornierung von 6 Monaten vor der Veranstaltung sind 120,00 € als Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Bei einer Stornierung weniger als 6 Monate vor der Veranstaltung sind 25% der Grundgage als Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Bei einer Stornierung weniger als 3 Monaten vor der Veranstaltung sind 50 % der Grundgage als Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Bei einer Stornierung weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung sind 100 % der Grundgage als Aufwandsentschädigung zu zahlen.

 

6.1 Auftragsstornierung durch Jonas Moser DJ

Ein Rücktritt seitens Jonas Moser DJ ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch Jonas Moser DJ versucht einen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bereitzustellen. Bei Nichteinhaltung eines von uns bestätigten Auftrags entstehen dem Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges, die durch eine legitime Auftragsstornierung durch Jonas Moser DJ entstehen, bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei Jonas Moser DJ anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind 7 Tage nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 14 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt ist Jonas Moser DJ berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

9. Verpflegung
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.)sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte Der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

10. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Sollte kein geeigneter Parkplatz zur Verfügung stehen oder nur gegen eine Gebühr, können dem Auftraggeber Verwarngelder und oder Parktickets in Rechnung gestellt werden.

11. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind)dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen und mindestens eine 230V / 16 A Stromversorgung bereitzustellen. Sollte Jonas Moser DJ am Veranstaltungstag kein Platz der die oben Aufgeführten Voraussetzungen erfüllt zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.

12. Zahlungsbedingungen
Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Ist ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Die wenn keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden innerhalb von zwei Woche auf dass, auf dem Angebot angebene Konto zu überweisen sind. Nach der Veranstaltung erhält der Kunde eine Rechnung über den Restbetrag. Der Restbetrag ist dann mit einem Zahlungsziel von einer Woche auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Werden Jonas Moser DJ Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich Jonas Moser DJ das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Jonas Moser DJ ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

13. Nutzung von übermittelten Informationen
siehe Datenschutzbestimmungen www.jonasmoserdj.de/datenschutz

14. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Jonas Moser DJ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Streitbeilegungsverfahren

Ich nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dry Hire Equipment Vermietung (Stand 14.10.2024)

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber (im folgenden Mieter genannt) und Auftragnehmer (Jonas Moser DJ im folgend Vermieter genannt), finden folgende Geschäftsbedingungen des Vermieters Anwendung:

1. Allgemeines
Für unsere Vermietungen, Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Mieter insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Jonas Moser DJ eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Leistungen
Jonas Moser DJ bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

– Reine Equipment Vermietung (Dry Hire).

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Homepage (https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder). Für Private Veranstaltungen muss unter umständen keine Anmeldung bei der GEMA erfolgen.

5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind enthalten die aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz, Irrtümer, Systemfehler und Änderungen vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.

6. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrages durch den Mieter hat in schriftlicher Form (Post, E-Mail) zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bei reiner Equipment Vermietung

Kann der Mieter bis 30 Tage vor der Vermietung kostenlos stornieren.

Wenn der Mieter seinen Auftrag:

Weniger als 14 Tage vor dem ersten Miettag storniert, sind 25% des Mietpreises (mindesten jedoch 25,00 €) als Aufwandsentschädigung zu bezahlen.

Weniger als 7 Tage vor dem ersten Miettag storniert, sind 50% des Mietpreises (mindesten jedoch 25,00 €) als Aufwandsentschädigung zu bezahlen.

Weniger als 3 Tage vor dem ersten Miettag storniert, sind 75% des Mietpreises (mindesten jedoch 25,00 €) als Aufwandsentschädigung zu bezahlen.

Weniger als 24 Stunden vor dem ersten Miettag storniert, sind 100% des Mietpreises (mindesten jedoch 25,00 €) als Aufwandsentschädigung zu bezahlen.

6.1 Auftragsstornierung durch Jonas Moser DJ

Ein Rücktritt seitens Jonas Moser DJ ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, verzögerte Rückgaben von anderen Kunden, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch Jonas Moser DJ versucht einen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bereitzustellen. Bei Nichteinhaltung eines von uns bestätigten Auftrags entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet.

6.2 Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche jeglicher Art an Jonas Moser DJ sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und Schadenshöhe.

6.3 Haftungsausschluss

Der Vermieter übernimmt – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – keine Haftung für Schäden und / oder Folgeschäden, welche durch Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes entstehen. Dies gilt auch für etwaige Personenschäden.

7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei Jonas Moser DJ anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind 7 Tage nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 14 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt ist Jonas Moser DJ berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

9. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Vermietungen mit Anlieferung/Abholung eine entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug bereitzustellen. Sollte kein geeigneter Parkplatz zur Verfügung stehen oder nur gegen eine Gebühr können dem Auftraggeber Verwarngelder und oder Parktickets in Rechnung gestellt werden.

10. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für das Equipment
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind) das Equipment an einen witterungsbeständigen Standort sicher zu verwahren, aufzubauen und betreiben. Sollten bei der Anlieferung die oben genannten Punkte nicht erfüllt sein. Kann Jonas Moser DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Der ausgemachte Mietpreis ist dennoch zu zahlen.

11. Zahlungsbedingungen
Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Privatpersonen bezahlen die Miete für Ihr gemietetes Equipment bei der Abholung in bar, per “Paypal Freunde” oder Sofortüberweisung. Bei Firmenkunden gilt, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart ein Zahlungsziel von einer Woche per Überweisung auf dass, auf dem Angebot angegebene Konto. Werden Jonas Moser DJ Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich Jonas Moser DJ das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Jonas Moser DJ ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

12. Kaution
Für die Anmietung von Equipment wird abhängig vom Wert des Equipment eine Kaution als Sicherheit verlangt. Die höhe der Kaution wird im Angebot immer mit angegeben und muss bei der Übergabe in bar, per “Paypal Freunde” oder Sofortüberweisung hinterlegt werden. Sollte die Kaution nicht oder nur Teilweise durch den Mieter hinterlegt werden können, hat Jonas Moser DJ das Recht vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Mieter erhält die Kaution bei Rückgabe oder Abholung des Equipments zurück, sofern das Equipment im gleichen Zustand wie bei der Abholung oder Lieferung zurückgegeben wird. Bei optische und oder technische Mängel an dem Equipment oder starker Verschmutzung des Equipments ist Jonas Moser DJ berechtigt die Kaution ganz oder Teilweise (abhängig vom Schaden) einzubehalten und zur Beseitigung der Mängel zu verwenden.

13. Nutzung von übermittelten Informationen
siehe Datenschutzbestimmungen www.jonasmoserdj.de/datenschutz

14. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Jonas Moser DJ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

14.1 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15. Eigentumsvorbehalt
Gemietete und geliehene Ware/Technik bleibt Eigentum von Jonas Moser DJ. Die Weitergabe von gemieteter Ware/Technik an dritte ist ausdrücklich untersagt.

16. Haftung bei Vermietung
Der Mieter/Auftraggeber erklärt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags, das Equipment in einem äußerlich und technisch einwandfreien Zustand erhalten zu haben. Für alle Schäden an unserem Equipment und Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter bzw. seine Veranstalterhaftpflichtversicherung in voller Höhe (bis zum Neubeschaffungspreis des Equipments und gegebenen Falls auch für entstehende Einnahmeausfälle). Zu möglichen Schäden zählen unter anderem Schäden durch: Blitzschlag, Überspannung und Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.

16.1 Diebstahl und Unterschlagung
Der Mietgegenstand ist durch den Mieter gegen Diebstahl, Unterschlagung, sonstiges Abhandenkommen sowie Beschädigungen jeder Art zu sichern (Obhutspflicht). Der Mieter haftet für Schäden, die aus der Verletzung der Obhutspflicht entstehen. Die Obhutspflicht des Mieters endet erst mit erfolgter Rückgabe des Mietgerätes an den Vermieter. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass im Falle von Beschädigungen oder Verlust des Mietgerätes die Obhutspflicht beachtet wurde.

16.2
Der Mieter benutzt alle Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

17. Tracking von Equipment
Einige Mietgegenstände von Jonas Moser DJ sind mit einem Ortungssystem (Tracker) ausgestattet. Mit der Annahme eines unserer Angebote erhält Jonas Moser DJ die Erlaubnis GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben zu erheben, diese zu speichern, Mietgegenstände ausfindig zumachen die nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben wurden, und zu überwachen ob sich das Equipment im grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten befindet. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Mietgegenstände und um die vertraglichen Rechte von Jonas Moser DJ durchzusetzen. Bei Straftaten kann es sein, dass Jonas Moser DJ durch Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe  der GPRS-Daten verpflichtet ist.

18. Rücknahme und Schadensanzeige
Mit der Rücknahme des Equipments bestätigt der Jonas Moser DJ  nicht dass diese einwandfrei übernommen wurde. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.

19. Streitbeilegungsverfahren
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.