Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (Jonas Moser DJ),finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

1. Allgemeines
Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf die AGB wird bei jedem schriftlichen Angebot hingewiesen.

2. Angebote und Abschluss
Alle meine Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Jonas Moser DJ eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Leistungen
Jonas Moser DJ bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Begleitung der vereinbarten Veranstaltung als DJ laut Angebot.
(2) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot.
(3) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal.
(4) Lieferung von weiterem Equipment wie z.B. Beamern und Fotoboxen.

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Homepage (https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder). Für Private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburstage ist keine Anmeldung bei der GEMA nötig.

5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind enthalten die aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz, Irrtümer, Systemfehler und Änderungen vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.

6. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber hat in schriftlicher Form (Post, E-Mail) zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bei DJ Buchung

-bei einer Stornierung 6 Monate vor der Veranstaltung sind 120,00 €
-weniger als 6 Monate vor der Veranstaltung sind 25% der Grundgage
-weniger als 3 Monaten vor der Veranstaltung sind 50 % der Grundgage
-weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung sind 100 % der Grundgage

als Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Bei reiner Equipmentvermietung

-Bis zu 3 Monate vor der Vermietung kostenlos
-Weniger als 3 Monate vor der Vermietung sind 25% der Equipmentmiete (mindesten jedoch 25,00 €) als Aufwandsentschädigung zu bezahlen
-Weniger als 4 Wochen vor der Vermietung sind 50% der Equipmentmiete (mindesten jedoch 50,00 €) als Aufwandsentschädigung zu bezahlen
-Weniger als 1 Woche vor der Vermietung sind 100% der Equipmentmiete als Aufwandsentschädigung zu bezahlen

Die obigen Stornobedingungen gelten, wenn die Buchung mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat.

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn die Buchung unter 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat, beträgt die Stornogebühr die volle Summe der gebuchten Variante also 100 %. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

6.1 Auftragsstornierung durch Jonas Moser DJ

Ein Rücktritt seitens Jonas Moser DJ ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch Jonas Moser DJ versucht einen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bereitzustellen. Bei Nichteinhaltung eines von uns bestätigten Auftrags entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei Jonas Moser DJ anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt ist Jonas Moser DJ berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

9. Verpflegung des Disc Jockeys
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.)sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte Der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

10. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Sollten dem DJ für das Parken seines Fahrzeuges am Veranstaltungsabend Kosten entshenen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

11. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind)dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen.Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen und mind. eine 230V / 16 A Stromversorgung bereitzustellen. Sollte Jonas Moser DJ am Veranstaltungstag kein Platz der die oben Aufgeführten Voraussetzungen erfüllt zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.

12. Zahlungsbedingungen
Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Ist ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Die wenn keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden innerhalb von zwei Woche auf dass, auf dem Angebot angebene Konto zu überweisen sind. Nach der Veranstaltung erhält der Kunde eine Rechnung über den Gesamtbetrag minus Anzahlung. Der Restbetrag ist dann mit einem Zahlungsziel von zwei Woche auf das in der Rechnung angebene Konto zu überweisen. Werden Jonas Moser DJ Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich Jonas Moser DJ das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Jonas Moser DJ ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

13. Nutzung von übermittelten Informationen
siehe Datenschutzbestimmungen www.jonasmoserdj.de/datenschutz

14. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Jonas Moser DJ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Eigentumsvorbehalt
Gemietete und geliehene Ware/Technik bleibt Eigentum von Jonas Moser DJ. Die Weitergabe von gemieteter Ware/Technik an dritte ist ausdrücklich untersagt.

17. Haftung bei Vermietung
Der Mieter/Auftraggeber erklärt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags, die Ware/Technik in einem äußerlich und technisch einwandfreien Zustand erhalten zu haben und haftet für alle an der Ware/Technik entstandenen Schäden und gegebenfalls entstandenen Einnahmeausfällen.

17.1
Der Mietgegenstand ist durch den Mieter gegen Diebstahl, Unterschlagung, sonstiges Abhandenkommen sowie Beschädigungen jeder Art zu sichern (Obhutspflicht). Der Mieter haftet für Schäden, die aus der Verletzung der Obhutspflicht entstehen. Die Obhutspflicht des Mieters endet erst mit erfolgter Rückgabe des Mietgerätes an den Vermieter. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass im Falle von Beschädigungen oder Verlust des Mietgerätes die Obhutspflicht beobachtet wurde.

17.2
Der Mieter benutzt alle Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

17.3
Jonas Moser DJ haftet nicht für Verdienstausfalle, entgangene Gewinne oder sonstiges, die auf eine mangelnde Funktion oder Ausfall eines Mietgegenstands zurückzuführen sind. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Mieter.

18. Streitbeilegungsverfahren

Ich nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.